Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Refusion

Refusion

, f.

Erstattung eines Beitrages zu allgemeinen Lasten
  • was den ersatz fuͤr die ... laͤndereyen betrifft, welche die staͤdte ... zum behuff der grossen landstrassen, eingebuͤsset haben, so haben ... diejenigen, welche daruͤber angesucht haben, refusion ... genossen
    1680 SammlLivlLR. II 781
  • [es ist] sowol der billichkeit alß denen allgemainen rechten gemäß, daß alle diejenige, so von der statt Wienn den nutzen, ebenfalß auch zu einer refusion und zuetrag in das mitleiden gezogen werden müesten
    1698 WienRQ. 332
unter Ausschluss der Schreibform(en):