Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): refutatorius
Artikel davor:
Reformationstrafe
Reformationsunkosten
Reformationswesen
Reformator
reformieren
Reformierte
Reformierung
Refusion
Refutation
refutationswürdig
refutatorius
, adj.
im Rahmen einer Appellation auf eine Ablehnung bezogen, zu einer Ablehnung gehörig
vgl.
Apostel
- wo aber apostoli refutatory gegeben werden sollen / soll es mit disem oder der gleichen worten gescheen / dwyl die recht freuelich oder můtwillige appellacion nit zůlassen / so geben wir die apostolos refutatorios / vnd geben der appellacion kein statFrankfRef. 1509 fol. 39vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- soll der richter solch nit gestatten / sonder dem appellanten apostolos refutatorios das ist abschlegig antwort geben1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 31
- es soll auch ferrer zu fürderung der appellationsachen gleichwol der appellant schüldig sein, es würden ihme reverential, refutatorii oder deren keyns für aposteln geben, under den dreissig tagen nach beschehener appellation bei dem ... vorigen richter ... umb verfertigung der ergangen gerichtshendel fleissig anzusuchen1555 RKGO.(Laufs) II 31 § 1