Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regalmittel

Regalmittel

, n.

Regal (I) unter dem Aspekt des finanziellen Nutzens
  • solches werk [accise und zoll bzw. deren specification] ein allgemein durchgehendes gleich und billiges regalmittel ist, daneben i.f.g. ... solch regal des landes und seiner eigenen angelegenheit nach anordnen ... moͤgen
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