Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regalstraße

Regalstraße

, f.

öffentliche Straße als überregionaler Verbindungsweg
  • daß ein jedweder von staͤnden an guten exercirten leuten, zumahlen an denenjenigen orten, so bey oder nicht fern von denen paͤssen und regal-strassen gelegen, sich gefaßt halte
    1664 Moser,StaatsR. 30 S. 278