Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): regend
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regelt
regen
Regen
regend
, adj.
regendes Gut Vieh
- [da aber einer so gar boͤse ... teiche haͤtte, daß er dieselbe aus seinen mitteln nicht laͤnger zuunterhalten vermoͤgte] seine nechste anverwandten das land mit dem teiche zu sich nehmen muͤssen; darbey ... aber des abtretenden gesamptes, tielbahr oder regend- und bewegliches guth bekommen1658 Hackmann Mantissa 67Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)