Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): regend

regend

, adj.

regendes Gut Vieh
  • [da aber einer so gar boͤse ... teiche haͤtte, daß er dieselbe aus seinen mitteln nicht laͤnger zuunterhalten vermoͤgte] seine nechste anverwandten das land mit dem teiche zu sich nehmen muͤssen; darbey ... aber des abtretenden gesamptes, tielbahr oder regend- und bewegliches guth bekommen
    1658 Hackmann Mantissa 67