Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regieramt

Regieramt

, n.

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wie Regierung (I) 
  • aus diesem allen ist nu klar, das das weltliche regier amt ein gut werk ist. denn es ist von gott geordnet
    1552 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 189
  • aus disem allen ist nun klar, das das weltliche regierampt ein gut werck ist. denn es ist von gott geordnet und geboten
    1556 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 219