Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsabschied

Regierungsabschied

, m.

durch eine Regierung (III) erlassene Rechtsverordnung
  • die partheyen sollen die ins kuͤnfftig heraus kommende regierungs-abschied und erkanntnussen fleißig sollicitiren
    1656 CAustr. I 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):