Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsamt

Regierungsamt

, n.

Amtsstelle in einer Regierungsbehörde
  • durch geruͤhr haͤßiger und eigennuͤtziger gesellen, welche bey e.l. sich arglistiger weise in die hoͤchste regierungs-aemter, wozu sie doch weniger als nichts geschickt seyn, eingeschleifft [hätten]
    1620 Dänemark/Moser,Hofr. II Beil. 4
  • [daß bei einer Stellenbesetzung] dero landesväterliche sorgfalt vorzüglich ... auf einen ingebornen, jedoch mit vorbehalt der wegen beförderung der fremden zu landes- und regierungs-aemtern, bei eingenommener landes-huldigung reversaten billigmäßigen modification richten ... werden
    1746 ActaBoruss.BehO. VII 49