Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsamt
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Regierersche
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(Regiersmann)
Regiermeister
Regierstand
Regierstuhl
Regierung
Regierungsabschied
Regierungsamt
, n.
Amtsstelle in einer Regierungsbehörde
- durch geruͤhr haͤßiger und eigennuͤtziger gesellen, welche bey e.l. sich arglistiger weise in die hoͤchste regierungs-aemter, wozu sie doch weniger als nichts geschickt seyn, eingeschleifft [hätten]1620 Dänemark/Moser,Hofr. II Beil. 4Faksimile - in Google Books
- [daß bei einer Stellenbesetzung] dero landesväterliche sorgfalt vorzüglich ... auf einen ingebornen, jedoch mit vorbehalt der wegen beförderung der fremden zu landes- und regierungs-aemtern, bei eingenommener landes-huldigung reversaten billigmäßigen modification richten ... werden1746 ActaBoruss.BehO. VII 49