Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsantritt
Artikel davor:
(Regiersmann)
Regiermeister
Regierstand
Regierstuhl
Regierung
Regierungsabschied
Regierungsamt
Regierungsanschlag
Regierungsanstalt
Regierungsantretung
Regierungsantritt
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Übernahme der Regierung durch einen Herrscher
bdv.:
Regierungsantretung
- beym regierungs antritt Ferdinand ii.1617 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 141
- Maximilian ... zu seines sohns Philippi regirungsantritt vorbereitschaft machte1668 Fugger,Ehrensp. 1092Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [Übschr.:] regierungsantritt. bei dem antritt der regierung bestätigt der neue landesherr den ständen ihre privilegia1757 RechtVerfMariaTher. 580
- die confirmation derselben [gerechtsame und freyheiten] bey dem regierungsantritte eines regenten, und sonst giebt gleichfalls zu guten einkuͤnften anlaß1758 v.Justi,Staatsw. II 417Faksimile (ca. 93 KB)
- es haben ... bey jedem neuen regierungsantritte des monarchen alle magistraͤte, staͤdte, communen und innungen, um die bestaͤtigung und erneurung aller ihrer statuten, privilegien, gerechtsame und verguͤnstigungen nachzusuchen1785 Fischer,KamPolR. I 610Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die landeshuldigung ... ist als die erste uebung der landeshoheit eines neuen landesherrn anzusehen, wenn gleich die feyerliche abstattung derselben nicht sogleich nach seinem regierungsantritt vor sich gehet1786 Gadebusch,Staatskunde I 329Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach unserm regierungs antritt ist es uns misfaͤllige erfahrung geworden, daß in einem großen theil unsrer unterthanen nicht die gesinnung ist, die zum noͤthigen willigen mitwuͤrken fuͤr geraden gang einer landesregierung auf allgemeine wohlfahrt seyn muß1789 LVerordnLippe II 560
- kommt er [der gewählte] gegen Frankfurt, so fahren ihm die kurfürsten und wahlbotschafter entgegen; der zug geht in die kirche, wo er in person die wahlkapitulation beschwört, und von dieser zeit an wird der regierungsantritt gerechnet, und das vikariat nimmt ein endeum 1795 StaatsRHeilRömR. 89
- meistens macht der neue landesherr seinen regierungsantritt durch patente im lande bekannt1804 Gönner,StaatsR. 363Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)