Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsartikel

Regierungsartikel

, m.

Verwaltungsordnung einer Regierung (III) 
  • eß soll der cantzler ... [die anfallenden Sachen] nach inhalt seiner bestallung und der auffgerichter regierungsarticull ... zu geburender endtschafft befurderen
    MünsterKzlO.(1574) 250
unter Ausschluss der Schreibform(en):