Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsbrief
Artikel davor:
Regierung
Regierungsabschied
Regierungsamt
Regierungsanschlag
Regierungsanstalt
Regierungsantretung
Regierungsantritt
Regierungsartikel
Regierungsaudienzstube
Regierungsbediente
Regierungsbrief
, m.
durch eine Regierung (III) ausgestellter Entlaßschein
- so oft auch einer oder eine aus der Pfaltz gen Oppenheim zeucht, allda burger oder burgerin werden will, solle dem oder derselbigen ein regirungsbriff und erlassung der leibeigenschafft ... gegeben werden1578 OppenhUB. 557