Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsbrief

Regierungsbrief

, m.

durch eine Regierung (III) ausgestellter Entlaßschein
  • so oft auch einer oder eine aus der Pfaltz gen Oppenheim zeucht, allda burger oder burgerin werden will, solle dem oder derselbigen ein regirungsbriff und erlassung der leibeigenschafft ... gegeben werden
    1578 OppenhUB. 557