Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsrat
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Regierungskollegium
Regierungslast
Regierungsnachfolge
Regierungsordnung
Regierungsrat
, m.
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I
Regierungsbehörde mit territorial jeweils unterschiedlicher Ausgestaltung
- geben Cleve in unserm regierungs-raht den 29. octobris anno 1657UnnaHeimatb. 59
- da er [profeßor] solches [Vorlesungsanzeige beim Senat] mehr alß einmahl nicht gethan hette, soll es an unß oder unßern regierungsrath gebracht werden1672 HeidelbUnivStat. 270Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- unser nachgesetzter regirungs-rath soll aus einem regirungs-praͤsidenten oder director, dann vierzehen oder mehr adelichen und gelehrten raͤthen bestehen1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 311Faksimile - in Google Books
II
höherer Beamter in einer Regierungsbehörde
- als der gemeinen wohlfahrt dieser lande daran gelegen, daß dis collegium der regierungs-raͤthe innerhalb landes bestaͤndig verbleibe1634 Dähnert,Samml. I 344
- es sollen auch die saͤmtlichen regierungs-raͤthe in keiner andern fremden potentaten oder publiquen bestellung oder nebendienste, es sey dann mit unser und der saͤmtlichen land-raͤthe ... bewilligung, sich einlassen1634 Dähnert,Samml. I 344
- wollen wir ein oder mehr qualifizierte adlige personen hinfüro zu regierungs-räten bestellen1642 Pischel,VerwWeimar I 269
- euer kurf. durchl. herr vater und desselben hinterlassenen clevische regierungsräte1670? JbWestfKG. 10 (1908) 3
- nachdem wir ... resolviret haben, daß die jenige adeliche regierungs-raͤthe, welche wir von nun an und hinkuͤnfftig noch bestellen werden, in dem rang mit denen wuͤrcklichen regierungs-raͤthen so nicht von adel ... rouliren sollen1715 HessSamml. III 765Faksimile (ca. 431 KB)
- [ob den Kammerdirektoren] die stelle ... vor den übrigen, obgleich ältern, regierungsräthen zukommen würde, weil nach der alten pommerschen regierungsverfassung der schloßhauptmann oder oeconomiedirector solchen platz in der regierung gehabt1724 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 486
- jedoch ist denen regierungs-raͤthen sowohl, als denen von adel, nachgelassen, da sie hieruͤber einige wenige mehr [zu eines jeden ehlichen kindes tauffe] bitten wolten, darmit nur nicht die anzahl zu groß gemachet wird1739 MagdebKO. 14Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- die beisitzer [an obgedachtem hofgericht] ... seind nach dem jetzigen gebrauch unsere adelige und gelehrte regierungsräte1741 Flurschütz,Würzb. 52 Anm. 211
- inter einem hofrath, regierungsrath und hofgerichtsrath nulla est differentia1790 Flurschütz,Würzb. 52 Anm. 211