Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungstürhüter

Regierungstürhüter

, m.

vereidigter Kanzleidiener
  • daß dem uͤblich hergebrachten gerichts-stylo ... nach, alle ergehende gerichtliche verordnungen anders nicht, als durch die mit jurament belegte regierungs-thuͤrhuͤter exequiret ... werden sollen
    1694 CAustr. III 381