Regimentsrecht, n.
Regimentsrecht, n.
Militärgericht; Befugnis, ein Militärgericht abzuhalten (1683)?
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alles schlagen, balgen und rauffen, sol ... zum regiments-recht zur vertrag- und abstraffung des schuͤldigen verwiesen seyn1656 CCMarch. III 1 Sp. 65 Faksimile
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ein jeder oberster, dem die justice anvertrauet soll ohne das, da kein anklaͤger sich findet, von ... ampts wegen alle ubelthaͤter durch gerichts-zwang gebuͤhrend abstraffen, bey verlust des regiements-rechts1683 Lünig,CJMilit. 1302 Faksimile