Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsbefehl
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, m.
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II
militärische Order
- [man] kann ... die ordren auch in solche unterscheiden, die der kriegesherr selbst, und die, so ein officier giebt ... die ersten heißen auch regimentsbefehle1771 Zincke,KriegsRGel. 5Faksimile (ca. 100 KB)