Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsbefehl

Regimentsbefehl

, m.

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I Gebot oder Weisung durch eine Regierungsbehörde
  • das ... des gerichts Kuefstain offne ehehaft-täding mit verlesung ... auch oberösterreichischer regiments- und kamerbevelch so woll der herrschaft gepot und verpot ... mit nachvolgender ordnung gehalten worden
    1618 Tirol/ÖW. II 8
II militärische Order 
  • [man] kann ... die ordren auch in solche unterscheiden, die der kriegesherr selbst, und die, so ein officier giebt ... die ersten heißen auch regimentsbefehle 
    1771 Zincke,KriegsRGel. 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):