Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsbeschwerde

Regimentsbeschwerde

, f.

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bei einem Gericht zur Verhandlung gebrachte Sache, hier: bei dem im 17. Jh. für Livland zuständigen Hofgericht des Königs von Schweden
  • waͤren wir aber mit andern regiments-beschwehrden beladen, wann die zeit der revisions-stunde einfaͤllt, so wollen wir den parten einen neuen termin ansetzen
    1662 SammlLivlLR. II 267
unter Ausschluss der Schreibform(en):