Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsherrschaft
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Regimentsburgmann
Regimentsdezision
regimentsfähig
Regimentsform
Regimentsführung
Regimentsgalgen
Regimentsgenosse
Regimentsgewaltiger
Regimentshenker
Regimentsherr
Regimentsherrschaft
, f.
wie Regiment (I)
- weil obgesagter massen durch den staat nicht anders als ein reich, regiment-herrschaft und gebiet verstanden wird1678 Keßler,Staatsregel 18