Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsholz

Regimentsholz

, n.

Herrschaftszeichen in Stabform, meist aus Holz gefertigt, welches zB. in Gilden, Innungen und Bruderschaften verwendet wurde
Sachhinweis: v.Amira,Stab 135f.
  • damit solches desto fleißiger in acht möge genommen werden, ist den eltesten vergönnet, ein regimentsholtz, wie bey andern ämbtern gebreuchlich, anzurichten, womit sie bey allen ... zusammenkunfften den brüdern friede bieten
    1668 MittLübeck 9 (1899/1900) 198