Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsholz
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regimentsfähig
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Regimentsführung
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Regimentsgenosse
Regimentsgewaltiger
Regimentshenker
Regimentsherr
Regimentsherrschaft
Regimentsholz
, n.
Herrschaftszeichen in Stabform, meist aus Holz gefertigt, welches zB. in Gilden, Innungen und Bruderschaften verwendet wurde
bdv.:
Regiment (VI)
Sachhinweis: v.Amira,Stab 135f.
- damit solches desto fleißiger in acht möge genommen werden, ist den eltesten vergönnet, ein regimentsholtz, wie bey andern ämbtern gebreuchlich, anzurichten, womit sie bey allen ... zusammenkunfften den brüdern friede bieten1668 MittLübeck 9 (1899/1900) 198