Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentskanzlei

Regimentskanzlei

, f.

Kanzlei eines Regiments (II), hier Regierungskanzlei von Oberösterreich sowie der sogen. Geheime Rat in Württemberg
Sachhinweis: Stolz,OöstArchivwesen 85f. u. Winterlin,BehWürt. I 64ff.
  • alle ... schrifften, so nit in unser hof cannzlei gegeben oder anderer ort verschickt werden, sondern bei unserer regiments cannzlei beleiben sollen
    1565 Stolz,OöstArchivwesen 123
  • so ist vnß nicht zuewider, daß nach gelegenheit der sachen, auch die vnvnderschribene supplicationen darinnen die bericht ermanglen, an vnßer statt, allein bey vnßerer geheimben regiments cantzley angenommen werden
    1660 Kanzleiordnung/Reyscher,Ges. XIII 380