Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentskanzlei
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Regimentskanzlei
, f.
Kanzlei eines Regiments (II), hier Regierungskanzlei von Oberösterreich sowie der sogen. Geheime Rat in Württemberg
Sachhinweis: Stolz,OöstArchivwesen 85f. u. Winterlin,BehWürt. I 64ff.
- alle ... schrifften, so nit in unser hof cannzlei gegeben oder anderer ort verschickt werden, sondern bei unserer regiments cannzlei beleiben sollen1565 Stolz,OöstArchivwesen 123
- so ist vnß nicht zuewider, daß nach gelegenheit der sachen, auch die vnvnderschribene supplicationen darinnen die bericht ermanglen, an vnßer statt, allein bey vnßerer geheimben regiments cantzley angenommen werden1660 Kanzleiordnung/Reyscher,Ges. XIII 380Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)