Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentskasse

Regimentskasse

, f.

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Verwaltungseinrichtung für die Geldmittel eines Heeres
  • so ligt ... jedem fuͤrsten und stand ob, sein hievor ausgeworffenes contingent in die regiments-cassa ... richtig zu bezahlen
    1693 Moser,StaatsR. 30 S. 112
  • daß ... von denen scharfrichtern ... gebühren, besonders für anheftung derer desertirten officiers ... bildnisse ... an den galgen zu nicht geringem beschwer dero regiments- und anderen gerichten, auch -kassen gefordert worden
    1768 Preußen/QNPrivatR. II 2 S. 365
  • als wegen unsrer regiments-cassen ... maj. ... verordnet haben, daß nämlich dieselben in den gütern dererjenigen, welchen sie anvertrauet gewesen ... den vorzug des debiti primipilaris genießen sollen
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 64 § 38
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