Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentskosten

Regimentskosten

, m.

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vom Sold abgezogener Beitrag zum allgemeinen Unterhalt des Heeres
  • der monat-sold ... von welchem ... der apotheker-groschen und regiments-kosten ... noch abzuziehen
    1691 Moser,StaatsR. 30 S. 104
  • indessen können [vom Sold] ... abgezogen werden ... ordentliche regiments- und compagniekosten 
    1771 Zincke,KriegsRGel. 27