Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsmahl

Regimentsmahl

, n.

Zusammenkunft der Mitglieder eines Regiments (II) zu einem Essen, wohl anläßlich einer Regimentbesatzung 
  • das inskünftig nur das neujahrmahl, regimentmahl, schübligsmahl, steuermahl sollen gehalten werden. das rätheschenkhemahl aber, das mandatmahl, altfassnachtmahl, zehndenmahl, seckelmeisterrechnungsmahl und bauherrnrechnungsmahl sollen abgethan syn
    1652 SchweizArchVk. 15 (1911) 68
unter Ausschluss der Schreibform(en):