Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsmahl
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Regimentskosten
Regimentsmahl
, n.
Zusammenkunft der Mitglieder eines Regiments (II) zu einem Essen, wohl anläßlich einer Regimentbesatzung
- das inskünftig nur das neujahrmahl, regimentmahl, schübligsmahl, steuermahl sollen gehalten werden. das rätheschenkhemahl aber, das mandatmahl, altfassnachtmahl, zehndenmahl, seckelmeisterrechnungsmahl und bauherrnrechnungsmahl sollen abgethan syn1652 SchweizArchVk. 15 (1911) 68