Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsprediger
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Regimentskasse
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Regimentsnotel
Regimentsoberst
Regimentsoffizier
Regimentsordnung
Regimentsperson
Regimentspflicht
Regimentsprediger
, m.
Prediger (II) für das Heer
vgl.
Regimentspriester
- regimentsprediger L. bittet monatliche quartiergelder, als 2 thaler zu entrichten1660 ProtBrandenbGehR. VI 41
- es werde ein jeder commandirender general ... die ... von aͤrgerlichem wandel erfundene regimentsprediger ... unserm feld-consistorio von selbsten anzeigen, damit wider dieselbe ... gebuͤhrend procediret ... werden koͤnne1692 MagdebKO. Anh. 311Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- daß aufs laͤngste bey ablauff eines jeden monaths, die regiments-prediger ... die schuldige observanz denen trouppen einschaͤrffen moͤgen1704 CCMarch. III 1 Sp. 246Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die ... weibspersonen, deren ... ein starker troß dem regiment nachfolgt, lassen ihre unehelichen kinder nicht durch den regimentsprediger, sondern auswärts ... taufen1762 BlWürtKG. 9 (1905) 81
- [aus dem Verpflegungsetat für das Regiment des Markgrafen Ludwig] regim.[ents]pred.[iger] 25 fl. [Gage]1803 Pflüger,BadHeerVerf. 123