Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsrecht

Regimentsrecht

, n.

Militärgericht; Befugnis, ein Militärgericht abzuhalten (1683)?
  • alles schlagen, balgen und rauffen, sol ... zum regiments-recht zur vertrag- und abstraffung des schuͤldigen verwiesen seyn
    1656 CCMarch. III 1 Sp. 65
  • ein jeder oberster, dem die justice anvertrauet soll ohne das, da kein anklaͤger sich findet, von ... ampts wegen alle ubelthaͤter durch gerichts-zwang gebuͤhrend abstraffen, bey verlust des regiements-rechts 
    1683 Lünig,CJMilit. 1302