Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentssache

Regimentssache

, f.


I wie Regierungssache (I) 
  • [es] haben die apostel ... der ersten uralten kirchen in glaubens und geistlichen regimentssachen ... selbst keine andere form für ... besser erachtet als eben diese, dass man die embter ... visitirt
    1574/77 Henneberg/Sehling,EvKO. I 2 S. 287
  • was ... regiments- und regierungssachen anlangt, sollen alle schreiben dem stathalter ... uneröffnet überantwurt [werden]
    1578 Carlebach,BadRG. II 155
  • das sie bekennen mußen, es hetten sich sonderlich in regimentssachen allerhandt gravamina [ergeben]
    1605 ActaBrandenb. I 385
  • drei unterschiedliche secretarien ..., darunter dem ainen ... andere fürfallende land- und regimentssachen ... vertraut werden möchte
    1608/11 Fellner-Kretschmayr II 386
  • zwischen den händln so purlauter regiments sachen seindt
    1654 NÖLO. I 10 § 20
  • die ... kirchlichen oder sogenannten geistlichen regimentssachen 
    1797 BadKirchInstr. 6
II Angelegenheit eines Regiments (V) 
  • verordnung, ... daß selbige [ordonnantzen] ausser denen regiments sachen, mit welchen sie von denen commandirenden officierern abgeschickt werden, keine andere briefe ... mitnehmen ... sollen
    1728 CCMarch. IV 1 Sp. 1085
unter Ausschluss der Schreibform(en):