Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsschreiber

Regimentsschreiber

, m.

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Verwaltungsbeamter im Dienst eines Regiments (V) 
  • regimentsschreiber 18 thlr 16 rundst.
    1630/31 ZDKulturg.2 4 (1875) 642
  • die ganze wirthschaft in einem solchen districte wurde dem regimentsschreiber aufgetragen, unter dessen befehl zugleich alle bauern auf denen domainen stehen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 107
  • bei garnisonveraͤnderungen auf unbestimmte zeit ... muß ... allen wirklichen militairpersonen ... biß zum regimentsschreiber mit einschluß desselben die haͤlfte des fuͤr den mann in friedenszeiten bestimmten servises fortgezahlt werden
    1810 NCCPruss. XII 2 Sp. 964