Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsschultheiß

Regimentsschultheiß

, m.

wie Regimentauditeur 
  • damit solchem unwesen ... abgewehrt ... werde, haben wir den regimentsschultheyssen nachfolgende ihrem ambt zugehörige instruction zugestellt
    1626 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 244
  • dass ihre vnderhabende regiements officierer vndd beuelchshaber, vor dem regiment schuldtheissen zu andtworthen schuldig [sind]
    1626 NotizBlÖst. 6 (1856) 482
  • durch hern regimentsschultheißen Melchior Brey von Mentzingen ... verpitschiert undt ... eroffnet
    1631 NrhAnn. 161 (1959) 142
  • stabs-personen ... regiments-schultheiß, 4 reichsthal. vnd soll darunter servis, fourage, vnd alles anders mit begrieffen seyn
    1634 HessSamml. III 119
  • auf einen regiments-staab zu roß, welches sowohl auf cuirassierer, als ... dragoner zu verstehen ist ... dem ... regiments-schultheiß 3 [portiones]
    1658/73 RAbsch. IV 89
  • so sollen alle hohe und niedere officier ... nicht weniger die regiments-schultheißen ... und in summa alle ... sich mit einem ... eyd ... verwandt zu machen schuldig seyn
    1685 Emminghaus,CJGerm. II 406
  • [extra-ordinair-steuern:] regiments-schultheiß, in D. 16 thl.
    1767 CAug. Forts. I 2 Sp. 780
unter Ausschluss der Schreibform(en):