Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsstand

Regimentsstand

, m.


I Stellung im Regiment (II) 
  • als wir ... von gott in den obrigkeits- und regimentsstand gesetzt
    1608 HadelnPriv. 171
  • [Buchtitel:] thesaurus politicus ... darinnen eygendlich eine vnterweisung begriffen was fuͤrsten vnd herren ... in ihrem regiments-stande vnd ampt in acht zu nemen haben ... von Johanne a Chokier ... verdeutschet durch Andream Heidemannum [Nürnberg 1624]
II Gemeinwesen, Staat
  • die eewigen ... bündtnussen ..., durch welche diejhenigen, so sich mit eiden zuesammen verpflichtet, zue gliederen eines leibs in einen freyen regimentstand nach und nach gewachsen [sind]
    1616 SchweizId. XI 1025
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