Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsvorfahre

Regimentsvorfahre

, m.

Vorgänger in einem Regierungsamt
  • die ihnen hievor von unseren regimentsvorfahren gegönten ... sechs märit
    1637 InterlakenR. 503
  • [obgleich von] unseren ... regiments-vorfahren und uns ... ermah- und ordnungen außgangen ... so muͤssend wir doch ... vernemmen, daß solcher befelch keine wuͤrckliche beobachtung ... erreichen moͤgen
    1659/93 BernStR. VI 1 S. 441
  • einen authentischen von unseren seligen regimentsvorfahren besigleten ynzugbrief
    1671 ZürichOffn. II 7
  • über den 13 articul ihrer von unseren regimentsvorfahren ... 1623 bestätigten landtsatzung von erbschaft der seithenlinien
    1686 Niedersimmental 138
  • nachdem wir ... mit besondern mißfallen erfahren müssen, wasmaßen in beeden unsern residenzstätten S. und L. ... weder von unsern regiments vorfahren, weniger von uns selbsten berechtigt und privilegierte caffé häuser errichtet ... worden [sind]
    1736 Stern,JudSüß 237