Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsvorfahre
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Regimentsveränderung
Regimentsverbesserung
Regimentsverfassung
Regimentsverwaltung
Regimentsvordere
Regimentsvorfahre
, m.
Vorgänger in einem Regierungsamt
bdv.:
Regimentsvordere
- die ihnen hievor von unseren regimentsvorfahren gegönten ... sechs märit1637 InterlakenR. 503Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [obgleich von] unseren ... regiments-vorfahren und uns ... ermah- und ordnungen außgangen ... so muͤssend wir doch ... vernemmen, daß solcher befelch keine wuͤrckliche beobachtung ... erreichen moͤgen1659/93 BernStR. VI 1 S. 441Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- einen authentischen von unseren seligen regimentsvorfahren besigleten ynzugbrief1671 ZürichOffn. II 7Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- über den 13 articul ihrer von unseren regimentsvorfahren ... 1623 bestätigten landtsatzung von erbschaft der seithenlinien1686 Niedersimmental 138Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- nachdem wir ... mit besondern mißfallen erfahren müssen, wasmaßen in beeden unsern residenzstätten S. und L. ... weder von unsern regiments vorfahren, weniger von uns selbsten berechtigt und privilegierte caffé häuser errichtet ... worden [sind]1736 Stern,JudSüß 237