Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Registrant

Registrant

, m.


I wie Registrantbuch 
  • ein registrandt angefangen zu Marienburg 1422 ... und geendet im 1428
    um 1550 ArchZ. 52 (1956) 54
II Gehilfe eines Registrators 
  • solle er registrator ... wegen ... der canzleischreiber und registranten etwa begehender fähler und mängeln allein die verantwortung auf sich tragen und ... auf dieselbe ..., da einer ... gemelte stunden nicht fleissig halten thete, ... solches unserm obristen hofcanzlern und secretarien anzaigen, welche denselben ... zu bestrafen wissen werden, massen wir [die] ... canzleischreiber und registranten immediate nach unserm obristen hofcanzlern und denen secretarien an ihne registratorn mit dem gehorsamb und gewertigkeit in denen dienstsachen angewiesen haben
    1669 Fellner-Kretschmayr II 547f.
  • es seynd ... allda ein eigener registrator zu registrir- und bewahrung solcher [acta] angestellet, diesen aber 4 registranten zu eintragung deren haubt-instrumenten in die gedenckbücher beygegeben worden
    1762 ArchivarHistoriker 122
unter Ausschluss der Schreibform(en):