Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rehabilitation

Rehabilitation

, f.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • rehabilitiren ... heißt in denen rechten iemanden, der durch sein zuthun oder fehl, seinen stand und wuͤrde verlohren, ... in den vorigen stand wieder setzen. dieses heisset eine rehabilitation, und dieselbe zu ertheilen kommt niemand, ausser demjenigen zu, der die hoͤchste gewalt hat
    1741 Zedler 30 Sp. 1923
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