Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rehseil

Rehseil

, n.

wie Rehgarn 
  • den wildzeug bedreffende, sollen der wittwen vnd jren söhnen ... die rehegarn einem jeden zum halben theil vnd die rehe- vnd schweinseil J.S. allein volgen
    1569 Eberstein2 I 177