Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiberlohn
Artikel davor:
Rehgeiß
Rehjagd
rehren
Rehschießen
Rehseil
Rehwildbret
Reiber
Reiberamt
Reiberin
Reiberknecht
Reiberlohn
, m., Reiblohn, m.
Entlohnung des Reibers; im Reiberlohn sein die Dienste eines Reibers in Anspruch nehmen
- der badreiber soll allen denen, die im reiblohn seind, laugen gnueg geben, und welcher will, dem ist er zu zwagen [schuldig]um 1530 WürtLändlRQ. III 680
- welcher im reiberlohn ist, da gibt ain jegliches, welches dem bader ein viertel roggen gibt, soll dem reiber ain viertel haaber gebenum 1530 WürtLändlRQ. III 681