Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reibermagd

Reibermagd

, f.

wie Reiberin 
  • [Übschr.:] reybermagt-ordnung. ein reybermagt solle schuldig sein, yer anzal kübel und hüte, wie von alter bruch, zu haben
    1536 HohenzollJh. 11 (1951) 76
unter Ausschluss der Schreibform(en):