Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reibermagdordnung
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Reibermagd
Reibermagdordnung
, f.
Verordnung über die Tätigkeit einer Reiberin
- [Übschr.:] reybermagt-ordnung. ein reybermagt solle schuldig sein, yer anzal kübel und hüte, wie von alter bruch, zu haben1536 HohenzollJh. 11 (1951) 76
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