Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reibgeld
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Reibgeld
, n.
Entgelt für das Reiben von Hanf
- wenn der pfarrherr räubelt [d.h. Hanf reiben läßt], gibt er der herrschaft das räubgeldtEnde 17. Jh. FreibDiözArch. 18 (1886) 133