Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichdefensionsanlage

Reichdefensionsanlage

, f.

Steuer für die Finanzierung des von einem Reichskreis (I) für die Reichsverteidigung aufzustellenden Heereskontingents
  • ob dann ... die beede im schwaͤbischen crays gelegene praͤlaturen ... ohnerachtet sie kein votum und sessionem im crays haben ... nicht auch zu solcher reichs- und crays-defensions-anlag mitgezogen werden sollten?
    1687 Moser,StaatsR. 31 S. 77