Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichdefensionsanlage
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, f.
Steuer für die Finanzierung des von einem Reichskreis (I) für die Reichsverteidigung aufzustellenden Heereskontingents
- ob dann ... die beede im schwaͤbischen crays gelegene praͤlaturen ... ohnerachtet sie kein votum und sessionem im crays haben ... nicht auch zu solcher reichs- und crays-defensions-anlag mitgezogen werden sollten?1687 Moser,StaatsR. 31 S. 77Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)