Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichenhospital
Artikel davor:
Reichsdirektorium
Reichsdisposition
Reichsdorf
Reichsdukaten
Reiche
Reichsedelmann
Reichsedikt
1reichen
2reichen
Reichenalmosen
Reichenhospital
, n.
zur Versorgung städtischer Bürger dienendes Spital (hier als Besteuerungsobjekt)
- sollen alle haab, guͤter, rent vnd zinß ... sie stehen zu den prelaten, geistlichen ... denen von der ritterschafft, vniversiteten, cloͤstern, reichenhospitalien ... in diese steur ... gezogen ... werden1576 HessSamml. II 268Faksimile (ca. 275 KB)