Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichenhospital

Reichenhospital

, n.

zur Versorgung städtischer Bürger dienendes Spital (hier als Besteuerungsobjekt)
  • sollen alle haab, guͤter, rent vnd zinß ... sie stehen zu den prelaten, geistlichen ... denen von der ritterschafft, vniversiteten, cloͤstern, reichenhospitalien ... in diese steur ... gezogen ... werden
    1576 HessSamml. II 268