Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichhofkanzleitaxordnung

Reichhofkanzleitaxordnung

, f.

Geschäftsordnung des Reichshofkanzleitaxamts 
  • [Übschr.:] chur-mayntzische reichs-hof-cantzley-tax-ordnung 
    1658 RAbsch. IV Zugabe 83
  • die kanzellei-tax bedeutet eine gewisse fuͤrgeschribene gesazmaͤsige abgabe ... sihe die erneuerte kur-mainzische reichs-hof-kanzellei-tax-ordnung in der zugabe zu der neuen sammlung der reichsabschiede
    1758 Estor,RGel. II 1013