Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichhofratskommission

Reichhofratskommission

, f.


I vom Reichhofrat (I) bestimmtes Gremium zur Behandlung einer strittigen Angelegenheit
  • dahero der reichs-hof-rath vor rathsam hielte, uͤber die sache eine reichs-hof-raths-commission zu verordnen
    1748 Moser,StaatsR. 34 S. 365
II vom Reichhofrat (I) ausgehendes Schriftstück
  • daß unterschiedliche taxbahre sachen, und sonderlich die offene und verschlossene kayserl. reichs-hof-raths-commißiones mit der roll nicht in das kayserl. tax-amt gelieffert, sondern ... privatim expedirt, und hierdurch dem tax-amt selbige tax-gelder entzogen werden
    1658 RAbsch. IV Zugabe 86
unter Ausschluss der Schreibform(en):