Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichhofratsordnung
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Reichshofratsgutachten
Reichhofratsinstruktion
Reichhofratskanzlei
Reichshofratskollegium
Reichhofratskommission
Reichshofratsmittel
Reichhofratsordnung
, f.
Satzung des Reichhofrats (I)
bdv.:
Reichhofratsinstruktion
- [Übschr.:] reichshoffrathseyd ... ich N. gelobe ... die röm. kayserl. wahlcapitulation und reichshoffrathsordnung beym consilio in acht zu haben1594? RHROrdn. I 59
- wann sie [augspurgischen confessionsverwandten churfuͤrsten und staͤnde] sich sonsten, wie die reichs-hof-raths-ordnung mit sich bringt, gebuͤhrend legitimiren1635 RAbsch. III 539Faksimile (ca. 116 KB)
- daß alles dasjenige, was bey solchem reichs-deputations-tag ... geschlossen wird, so viel zwar die reichs-hofraths-ordnung betrifft, auf unser genehmhaltung, die merè juridica aber und processus causarum ... gleich einem gemeinen reichs-schluß krafft ... haben soll1641 RAbsch. III 565Faksimile (ca. 115 KB)
- reichshofrathsordnung. evangelische präjudicial-quästionen wollen resolvirt haben, ob, wie im kammergericht, auch gleichheit in der religion im reichshofrath zu observiren1643 ProtBrandenbGehR. II 81Faksimile - in Google Books
- reichs-hofraths-ordnung ist eine von dem kayser dem reichs-hofrath vorgeschriebene ordnung, wornach dieses hoͤchste reichs-gericht und die glieder des reichs in den aldort angebrachten streitigkeiten ... sonderlich die kayserl. vorrechte betreffenden sachen sich zu richten haben1751 Buder 1065Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- kayser Ferdinand III. ließ demnach eine ganz neue reichs-hofraths-ordnung verfertigen1751 Buder 1066Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- anno 1654 ... wurde im reichs-fuͤrsten-rath ... beschlossen: daß das zu Franckfurt abgefaßte bedencken wegen der reichs-hof-raths-ordnung per dictaturam moͤchte communiciret werden1752 Moser,StaatsR. 46 S. 385Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die neueste reichhofratsordnung ist vom kaiser Ferdinand III. im jahr 1654 errichtet und von kaiser Karl VI. im jahr durch ein besonderes edikt verbessert worden1757 RechtVerfMariaTher. 553
- kaysers Matthiaͤ concept einer neuen reichs-hofraths-ordnung auf dem correspondenztag zu Nuͤrnberg anno 16151774 Moser,JustizVerf. I 19Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichshofraths ordnungen sind gesetze, welche vorzuͤglich von der verfahrungsart dieses hoͤchsten reichsgerichtes und den pflichten des dazugehoͤrigen personals handeln1784 Hanzely,Reichshofrat. I 138
- es sollen jedoch diese an uns von dem reichshofrathe zu erstattende vota bey justizsachen, uͤberall nach anleitung der reichshofrathsordnung nur in ... bestimmten faͤllen ... statt finden1791 MerkwKönigswahl 203Faksimile - in Google Books
- [der gerichtsschreiber] hatte ... das gerichtssiegel in seiner verwahrung, wie es noch die sekretarien nach dem inhalt der ersten reichshofrathsordnungen hatten1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 300Faksimile (ca. 156 KB)
- soll wegen der reichhofrathsstelle, praͤzendenz und respekt dem nachgelebet werden, was diesfalls in der reichshofrathsordnung versehenWahlkapit.(1792) 558
- in einem reichsgutachten ersuchten nachher den kaiser die kurfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde, er moͤchte eine beglaubigte abschrift von der ausgefertigten reichshofratsordnung dem dem ... reichsdirektorium einliefern lassen1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 628Faksimile (ca. 165 KB)
- die reichshofrats-ordnung, von Ferdinand III. 1654 gemacht; sie gilt als interimistisches gesetz, bis eine von einem reichstag zustandekommtum 1795 StaatsRHeilRömR. 42
- [der kaiser] ist nach der vom reiche provisorisch angenommenen reichshofrathsordnung ... befugt, von dem gutachten des reichshofraths abzugehen1804 Gönner,GemProz.2 I 59
- sie [gutachten] finden nach der vom reiche provisorisch angenommenen reichshofrathsordnung statt1804 Gönner,StaatsR. 491Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)