Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichhofratsordnung

Reichhofratsordnung

, f.

Satzung des Reichhofrats (I) 
  • [Übschr.:] reichshoffrathseyd ... ich N. gelobe ... die röm. kayserl. wahlcapitulation und reichshoffrathsordnung beym consilio in acht zu haben
    1594? RHROrdn. I 59
  • wann sie [augspurgischen confessionsverwandten churfuͤrsten und staͤnde] sich sonsten, wie die reichs-hof-raths-ordnung mit sich bringt, gebuͤhrend legitimiren
    1635 RAbsch. III 539
  • daß alles dasjenige, was bey solchem reichs-deputations-tag ... geschlossen wird, so viel zwar die reichs-hofraths-ordnung betrifft, auf unser genehmhaltung, die merè juridica aber und processus causarum ... gleich einem gemeinen reichs-schluß krafft ... haben soll
    1641 RAbsch. III 565
  • reichshofrathsordnung. evangelische präjudicial-quästionen wollen resolvirt haben, ob, wie im kammergericht, auch gleichheit in der religion im reichshofrath zu observiren
    1643 ProtBrandenbGehR. II 81
  • reichs-hofraths-ordnung ist eine von dem kayser dem reichs-hofrath vorgeschriebene ordnung, wornach dieses hoͤchste reichs-gericht und die glieder des reichs in den aldort angebrachten streitigkeiten ... sonderlich die kayserl. vorrechte betreffenden sachen sich zu richten haben
    1751 Buder 1065
  • kayser Ferdinand III. ließ demnach eine ganz neue reichs-hofraths-ordnung verfertigen
    1751 Buder 1066
  • anno 1654 ... wurde im reichs-fuͤrsten-rath ... beschlossen: daß das zu Franckfurt abgefaßte bedencken wegen der reichs-hof-raths-ordnung per dictaturam moͤchte communiciret werden
    1752 Moser,StaatsR. 46 S. 385
  • die neueste reichhofratsordnung ist vom kaiser Ferdinand III. im jahr 1654 errichtet und von kaiser Karl VI. im jahr durch ein besonderes edikt verbessert worden
    1757 RechtVerfMariaTher. 553
  • kaysers Matthiaͤ concept einer neuen reichs-hofraths-ordnung auf dem correspondenztag zu Nuͤrnberg anno 1615
    1774 Moser,JustizVerf. I 19
  • die reichshofraths ordnungen sind gesetze, welche vorzuͤglich von der verfahrungsart dieses hoͤchsten reichsgerichtes und den pflichten des dazugehoͤrigen personals handeln
    1784 Hanzely,Reichshofrat. I 138
  • es sollen jedoch diese an uns von dem reichshofrathe zu erstattende vota bey justizsachen, uͤberall nach anleitung der reichshofrathsordnung nur in ... bestimmten faͤllen ... statt finden
    1791 MerkwKönigswahl 203
  • [der gerichtsschreiber] hatte ... das gerichtssiegel in seiner verwahrung, wie es noch die sekretarien nach dem inhalt der ersten reichshofrathsordnungen hatten
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 300
  • soll wegen der reichhofrathsstelle, praͤzendenz und respekt dem nachgelebet werden, was diesfalls in der reichshofrathsordnung versehen
    Wahlkapit.(1792) 558
  • in einem reichsgutachten ersuchten nachher den kaiser die kurfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde, er moͤchte eine beglaubigte abschrift von der ausgefertigten reichshofratsordnung dem dem ... reichsdirektorium einliefern lassen
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 628
  • die reichshofrats-ordnung, von Ferdinand III. 1654 gemacht; sie gilt als interimistisches gesetz, bis eine von einem reichstag zustandekommt
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 42
  • [der kaiser] ist nach der vom reiche provisorisch angenommenen reichshofrathsordnung ... befugt, von dem gutachten des reichshofraths abzugehen
    1804 Gönner,GemProz.2 I 59
  • sie [gutachten] finden nach der vom reiche provisorisch angenommenen reichshofrathsordnung statt
    1804 Gönner,StaatsR. 491
unter Ausschluss der Schreibform(en):