Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichisch
Artikel davor:
Reichshofratsvizepräsident
Reichshofratszimmer
Reichshofsekretär
Reichshofvizekanzler
Reichshuldigung
Reichshüter
reichsimmediat
Reichsimmedietät
Reichsinstruktion
Reichsinterposition
reichisch
, adj.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
durch den 1Reichstag (I) vorgenommen
- in bedenckung des obangezaigten reichischen beschluss1524 Diefenb.-Wülcker 817Faksimile (ca. 186 KB)
II
dem Reich (II) zugehörig
- drei geschickt redlich secretarien, ... der einem [wir] die reichischen, dem andern die n[ieder] ö[sterreichischen] ... sachen zu expediren ... vertrauen1518 Fellner-Kretschmayr II 87Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- reichische confirmationes2. Hälfte 16. Jh. Gross,Reichshofkanzlei 223 Anm. 11
- daß sie [Kurfürst Friedrich Wilhelm] ... weder kaiserlich, weder spanisch, weder französisch, weder schwedisch, sondern einzig und allein gut reichisch wären1661 PublPreußStArch. XX 303