Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichkrämerzunft
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Reichskosten
Reichkram
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Reichkrämerzunft
, f.
Gilde der Reichkrämer
- obgleich aus der fundation und ordnungen der reichkrämerzunft zu ersehen, daß sie ihre waaren unter denen 47 1/2 reichkramen vereinzeln sollten1668 ZSchles. 18 (1884) 177