Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsabschied

Reichsabschied

, m., Reichsabscheid, m.

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Zusammenfassung der Beschlüsse eines 1Reichstags (I), wobei verschiedene Einzelgesetze wiedergegeben oder zahlreiche Einzelnormen kompiliert werden; der jüngste Reichsabschied wurde 1654 verabschiedet; nach der Einführung des immerwährenden Reichstages 1663 werden die Reichschlüsse einzeln verkündet
Sachhinweis: HRG.1 IV 519ff.
  • als wir ... auf den reichsabschied zu Nürnberg unsere prelaten ... beratschlagen lassen
    1526 Brandenburg-Ansbach-Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 88
  • dieweil nun ... alle bunds stend in yetzt angezogenem reichsabschid bewilligt, so will sich ye nit gepüren, demselben widerwärtiges zuhandlen
    1527 UrkSchwäbBund. II 316
  • so dann die ... hierumb [Verbot des Tragens von Feuergewehren] ... vermoͤg des gemelten reichs abschiede peenfellig ... wurden
    1535 Reyscher,Ges. XII 82
  • biß man ... die extraordinari-solde, innhalts des reichs-abschides ... verordnen solle
    1542 Moser,KreisAbsch. I 6
  • wiewol die monopolia ... nicht allein in gemeinen beschriebenen rechten, sondern auch in gemachten und publicirten reichs-abschieden ... verbotten
    RPO. 1548 Tit. 18 § 1
  • das der halbe teil solchs gemeinen pfennings vormoge voriger bewilligung vnd deshalb auffgerichter reichs abschiede ... eingebracht ... werden solte
    1552 CCMarch. III 2 Sp. 3
  • alles zu mercklichen abgang und nachtheil dises schwaͤbischen crays und verhinderung wircklicher vollnziehung des beschlossenen reichs-abschieds [zu Augspurg]
    1555 Moser,StaatsR. 27 S. 5
  • nachdem in sachen des heil. reichs anschlaͤg und derselben beschwerungen beruͤhrend, in vorbestimmtem juͤngstem reichs-abschid abermalen fuͤrsehung geschehen
    1556 Moser,StaatsR. 30 S. 514
  • wie gelerten und fruchtschaffenden kirchendienern geholfen und ire competenz vermög jungst augsburgischen reichsabschied verbessert ... werden
    1557 Kuroberpfalz/Sehling,EvKO. XIII 295
  • derwegen der stritt ... eingefallen, das dem predicanten ... vom bischof nichts gevolgt ... mog werden ... uber das vermög des reichsabschids dem bischof der austrag fürgeschlagen
    1559 BrfFriedrFromm. I 76
  • nit allain den reichsabschiden, sonder auch ... gemainer kraißstend beschluß und ordnung gepürende gehorsame ... zů laisten
    1560 ÜberlingenStR. 515
  • crapft des bassauischen vertrags und anno [15]55 zu Augspurg aupfgerichten und itzund confirmirtten reichs abschiede 
    1560 WürzbDiözGBl. 26 (1964) 262
  • das wir uns aller aufgerichten heilsamen reichsabschiedt religions- und landfridens getröstet
    1561 MansfeldKlUB. 88
  • woe ... die geistliche iurisdictiones vermoge des heiligen reichsabschidt ingestelt sein sollen
    1565/68 ArchRefG. 8 (1910/11) 270
  • wie ... in ... reichs abschieden alle ... wuecherische contrect ... verpotten [sind]
    1566 MBoica XVI 72
  • so haben sie sich ... miteinander ... verglichen, ... beruͤrten reichsabschieden, ordnungen und kayserlichen satzungen ... würklich zu geleben
    1567 Schoenlank,NürnbGesellenw. 379
  • das solchen beschwernussen und geferlicheiten durch mandaten und dergleichen weg der reichsabschied und constitutionen nit möge ... entgegen gegangen ... werden
    1581 MittStArchKöln 18 (1889) 5
  • nachdem wir zum churfürstlichen stand ... aufgenommen ... so sind wir auch vermöge aller reichsabschiede und gemeiner kaiserlichen rechte darbei zu handhaben
    1585 Wigand,Denkw. 33
  • [jeder soll] des im heiligen reich heilsamlich ufgerichten religionsfreden ... sich gemeß verhalten, bei straf der rechten und reichsabscheiden 
    1590 BeitrEssen 20 (1900) 164
  • in rechten und reichsabschieden wider solche ... maleficanten wolverordnete poͤnen
    1621 Lahner,Samml. 139
  • damit es [was mit gemeinem schluß vor gut befunden wird] auf nächstfolgender reichsdeputation oder anderwärtiger reichsversammlung ... beschlossen und in selbigen reichsabschied gebracht werden möge
    1654 JRA.(Laufs) § 185
  • der juͤngste reichs-abschied de ao. 1654
    1662 HadelnPriv. 297
  • vermuͤge juͤngsten reichs-abscheides 
    1662 LübOGO. 46
  • nachdemmahlen wir unsere fuͤrstl. regierungs-cantzley mit gewissen personen besetzet und dieselben ... dahin angewiesen, daß sie in parthey- und justitz-sachen ihr absehen auf gottes wort, die kayserliche beschriebene rechte, reichs- und landtages-abschiede ... richten sollen
    1663 BrschwLO. II 248
  • dann der reichs-abschied hat diese meynung, daß die unterthanen ihres herrn religion sollen nachfolgen
    1689 Valvasor,Krain III 1 S. 339
  • reichs-abschiede, recessus imperii, sind gewisse constitutiones und decreta, so vom roͤmischen kayser und allen 3. reichs-collegiis abgefasset ... worden ... wenn sie bey endigung eines reichs-tages publiciret worden, bekommen sie die krafft eines allgemeinen reichs-fundamental-gesetzes
    1717 Hübner,ZtgLex.8 1423
  • aus verschiedenen reichs-abschieden und grund-gesaͤtzen des heil. roͤmischen reichs
    1752 Greneck 82
  • ueberhaupt haben die reichsabschiede in dem eingange die gestalt eines patents, im schlusse hingegen das ansehen eines vertrags, zu dessen festhaltung sowohl der kaiser als die staͤnde sich anheischig machen
    1754 Beck,Staatspraxis 349
  • reichsgesetze nennt man diejenigen verordnungen, welche die verfassung des reichs ... betreffen und mit gemeinschaftlicher genehmhaltung des kaisers und gesamter reichsstände errichtet und bekanntgemacht werden. geschieht dieses bei dem schluß eines reichstages, so heißen sie reichsabschiede 
    1757 RechtVerfMariaTher. 402
  • nach erfolgtem kaiserlichem ratifikations-kommissions-dekret wird aus dem reichsgutachten ein reichsschluß und aus den reichsschlüssen zu ende des reichtstags der reichsabschied zusammengesetzt
    1757 RechtVerfMariaTher. 543
  • ungebuͤhrliches oder unnoͤthiges zutrinken, welches ... in dem reichs-abschied verboten ist
    1774 Wagner,Civilbeamte II 44
  • endlich gibt es auch reichs-abschids-maͤßige oder solche vertraͤge, welchen hernach die krafft und wuͤrckung eines reichsabschides beygeleget worden ist
    1774 Moser,Reichstage II 542
  • die bestaͤtigung der reichsgutachten ... und die konfirmation der reichsabschiede sind den reichsverwesern ... zugestanden worden
    1791 MerkwKönigswahl 12
  • die einzelnen schlüsse des reichstags werden in einem reichsabschied zusammengefaßt, der vom kaiser und dem kurfürsten von Mainz oder dem reichsvizekanzler unterschrieben, am ende des reichstags in voller versammlung des kaisers und reichs verlesen, ein exemplar hievon dem reichshofrat, eines der mainzischen reichskanzlei und eine vidimierte abschrift dem kammergericht eingehändigt wird
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 72
  • im allgemeinen sinn werden alle reichsconstitutionen, und unter denselben die guͤldene bulle, der landfriede, der religionsfriede, der westphaͤlische friedensschluß und die kayserlichen capitulationen reichsabschiede genannt
    1805 RepRecht XII 226
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