Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsadler

Reichsadler

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
bis Ende 14. Jh. der einköpfige Adler als Wappentier von Kaiser, König und Reich, ab etwa 1470 nach der Kaiserkrönung der doppelköpfige Adler mit Nimbus
Sachhinweis: HRG.1 IV 533-536
  • entschloß sich ein rhat ... den stadtadler und nicht den reichsadler an zweyen orten an das neue haus zu machen
    1542 Beyschlag,BeitrNördl. II 23
  • ward ... vom rathaus, thuͤren und thoren, das bayrische wappen ... abgenommen und mit dem reichs-adler ausgewechselt
    1668 Fugger,Ehrensp. 657
  • hat ... die muͤntz ordnung zu Augspurg anno 1559. ... vorgeschrieben, daß bey dem muͤntzen auf der einen seiten der reichs-adler und reichs apffel in dessen brust gesetzet und des kaysers namen herum geschrieben ... werde
    1705 KlugeBeamte I2 508
  • die beyden hrn. ober-marschaͤlle, mit gantz silbernen marschalls-staͤben, und oben an der spitze mit dem gecroͤnten reichs-adler 
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 101
  • ist vorbeschribener ... wappen-schild mitten auf der brust eines zwey koͤpffigten schwartzen mit einer kayserl. cron gecroͤnten roͤmischen reichs-adlers 
    1727 Hoheneck I 564
  • zum wappen fuͤhret zwar der roͤmische koͤnig ebenfalls den reichs-adler, aber nur mit einem kopf
    1742 Moser,StaatsR. VII 400
  • waͤhrend des zwischenreichs fuͤhren die reichsverweser den zweykoͤpfigten reichsadler, und auf dessen brust das wappen ihres hauses und erzamtes
    1791 MerkwKönigswahl 17
  • schwarz mag der reichsadler wohl eben nicht deswegen seyn, um dadurch das abendland, so wie das morgenland durch das gold anzuzeigen, sondern weil der schwarze adler der groͤßte und staͤrkste ist
    1798 RepRecht I 261 Anm. x
unter Ausschluss der Schreibform(en):