Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsalliiert
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Reichsakten
reichsalliiert
, adj.
mit dem Reich (II) verbündet
- alldort sein die grafen ... mit der reichsalliirten stände hilfe in werk1664 Leopold I. Privatbriefe I 53
- nachdem ... seine fuͤrstliche gnaden [Herzog von Marlborough] ... bey dem gantzen roͤmischen reich ... zu einem reichs-alliirten stand ... angenommen worden1706 Moser,StaatsR. 26 S. 494Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)