Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsangehörige
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Reichsafterlehnsherrschaft
Reichsakt
Reichsakten
reichsalliiert
Reichsalliierte
Reichsamt
Reichsangehörige
, m.
Mitglied der Reichstände
vgl.
Reichsbürger
- soll ... einem jeden beschaͤdigten oder vergewaltigtem stand und reichsangehoͤrigem frey und bevorstehen ... vermoͤg der reichs-constitutionen recht und ordnungen gegen die thaͤter oder beschaͤdiger sich zu gebrauchen1569 RAbsch. III 283Faksimile (ca. 113 KB)
- reichsgewalt gegen einzelne reichsangehörige1804 Gönner,StaatsR. 810Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- um den im jahre 1806 und seitdem mittelbar gewordenen ehemaligen reichsständen und reichs-angehörigen ... in allen bundesstaaten einen gleichförmigen rechts-zustand zu verschaffen1815 QStaatsR. 26