Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsarchiv

I unter der Verwaltung des Reichskanzlers (I) stehende Einrichtung zur Sammlung und Verwahrung von Reichsurkunden; meton. auch der Aktenbestand (1742)
II vielbändige Edition von Gesetzen und Dokumenten, die das Reich (II) betreffen