Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsarchiv
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Reichsarchiv
, n.I unter der Verwaltung des Reichskanzlers (I) stehende Einrichtung zur Sammlung und Verwahrung von Reichsurkunden; meton. auch der Aktenbestand (1742)
II vielbändige Edition von Gesetzen und Dokumenten, die das Reich (II) betreffen