Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsarmada
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Reichsarmada
, f.
wie Reicharmee
- wollen ihre churfuͤrstl. durchl. mit erst angeregter kayserl. reichs-armada verhelffen, daß auch den catholischen im reich das ihrige ... eingeraͤumt werde1635 RAbsch. III 541Faksimile (ca. 118 KB)
- von denen zu unsern kayserl. reichs-armada gehörigen völckern keine hülffen und succursen ausser reichs anderwerts verschicken1641 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 179
- weilen die kais. haubt- unnd e. l. reichs armaden gegen den feiandt aufgebrochenn1642 NrhAnn. 163 (1961) 28
- zu ominiren, es werde mit der reichs-armada ... zu gleichmaͤßiger proportion ausschlagen1682 Moser,StaatsR. 30 S. 349Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)