Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsarmada

Reichsarmada

, f.

wie Reicharmee 
  • wollen ihre churfuͤrstl. durchl. mit erst angeregter kayserl. reichs-armada verhelffen, daß auch den catholischen im reich das ihrige ... eingeraͤumt werde
    1635 RAbsch. III 541
  • von denen zu unsern kayserl. reichs-armada gehörigen völckern keine hülffen und succursen ausser reichs anderwerts verschicken
    1641 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 179
  • weilen die kais. haubt- unnd e. l. reichs armaden gegen den feiandt aufgebrochenn
    1642 NrhAnn. 163 (1961) 28
  • zu ominiren, es werde mit der reichs-armada ... zu gleichmaͤßiger proportion ausschlagen
    1682 Moser,StaatsR. 30 S. 349
unter Ausschluss der Schreibform(en):