Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsausschreiben

Reichsausschreiben

, n.

sich an die Reichstände wendendes offizielles Schreiben
  • wohl-gedachte herren chur-fuͤrsten und staͤnde des heil. roͤm. reichs werden aus ihrer kayserl. maj. ... reichs-ausschreiben ... vernommen haben
    1663 Moser,StaatsR. 46 S. 208
  • daß der herr graf ... von allen ... steuern, bevor solche erhoben werden, den statum exigentiae mittelst vorzeigung der reichs- und kreisausschreiben ... zu beglaubigen ... habe
    1794 Vahlkampf,Miszellen II 228